Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmers (Werkverkehr).
Unterschieden wird in:
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: Güterbeförderung in Deutschland
- Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz/EG-Lizenz: Güterbeförderung in Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft)
Erteilungsvoraussetzungen:
- Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Güterkraftverkehrgeschäfte bestellte Personen
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers und
- fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person
Bezüglich der vorgenannten Voraussetzungen ist kurz dargestellt u.a. zu beachten:
Zuverlässigkeit:
Das Unternehmen und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person müssen zuverlässig sein. Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit sind z.B.
- eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften,
- schwere Verstöße, z.B. gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen.
Finanzielle Leitungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist in der Regel zu verneinen, wenn
- die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet sind,
- das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmers weniger betragen als 9.000,00 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5.000,00 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
Fachliche Eignung:
Die fachliche Eignung wird durch eine Prüfung festgestellt oder kann durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden. Sie kann auch durch eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Güterkraftverkehr betreibt. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Gültigkeitsdauer:
Die Erlaubnis wird einem Unternehmen für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Eine Erlaubnis, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, wird danach zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.
Die Gemeinschaftslizenz wird einem Unternehmer für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie kann jeweils für denselben Zeitraum erneut beantragt werden.
Kosten
| Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: |
125,00 EUR |
| Ausstellung einer Ausfertigung: |
30,00 EUR |
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| Erteilung einer Gemeinschaftslizenz: |
125,00 EUR |
| Ausstellung einer beglaubigten Abschrift: |
30,00 EUR |
Notwendige Unterlagen
Für das antragsstellende Unternehmen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis (Nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) von
- Finanzamt
- Stadt/Gemeinde
- Träger der Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) (PDF)
Dateigröße: 80,9 Kilobytes -
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG) (PDF)
Dateigröße: 160,6 Kilobytes -
Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (Art. 3 Verordnung (EWG) Nr. 881/92) (PDF)
Dateigröße: 160,6 Kilobytes -
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) (PDF)
Dateigröße: 143,0 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Frau
Barbara Dornik
Telefon: 02921 / 30-2507
Telefax: 02921 / 30-2739
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de
-
Herr
Heinz Müller
Telefon: 02921 / 30-2538
Telefax: 02921 / 30-2723
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de
-
Frau
Claudia Nolte
Telefon: 02921 / 30-2442
Telefax: 02921 / 30-2740
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de

