Waffenbesitz - Psychologisches Fachgutachten zur persönlichen Eignung
Das Gesundheitsamt bietet die Möglichkeit zur Begutachtung nach dem Waffengesetz: Feststellung der „persönlichen Eignung“. Geboten wird
- Die Begutachtung von unter 25jährigen Sportschützen/innen nach dem Waffengesetz (§ 6 Abs. 2 WaffG)
- Die Feststellung der „geistigen Reife“ und „persönlichen Zuverlässigkeit“ im Falle einer amtlich angeordneten Begutachtung (§ 6 Abs. 2 WaffG).
Am 1. April 2003 wurde das Waffengesetz novelliert. Der Gesetzgeber verlangt seitdem von einigen Waffenbesitzern ein medizinisch-fachpsychologisches Gutachten.
Eine fachpsychologische Untersuchung ist bei Waffenbesitzern bzw. bei Antragstellern unter 25 Jahren automatisch vorgesehen, wenn großkalibrige Waffen erworben werden sollen.
Seit Juni 2004 ist eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes als Diplom-Psychologin qualifiziert, ein fachpsychologisches Gutachten zu erstellen. Dies gilt für Sportschützen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihre erste erlaubnispflichtige Waffe (außer KK-Sportwaffen und Einzellader-Flinten) erwerben wollen (Grundqualifikation zur eignungsdiagnostischen Untersuchung der Deutschen Psychologischen Akademie, d.h. Grundkenntnisse im Waffenrecht sowie auch Kenntnisse über Schusswaffen und über den Schießsport in Deutschland).
Eine Untersuchung kann aber auch vom Sachgebiet Waffenwesen der Kreisverwaltung angesetzt werden, wenn berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung eines Antragstellers oder eines Waffenbesitzers bzw. Dienstwaffenträgers (Berechtigte nach dem Waffengesetz) bestehen. Die Gutachterin besitzt die diagnostische Kompetenz, eventuell mit anderen medizinischen Co-Gutachtern, auch hier ein fachpsychologisches Gutachten zu erstellen.
Die gesamte Begutachtung dauert vier bis fünf Stunden. Es werden ein standardisierter Persönlichkeitstest und anschließend ein diagnostisches Gespräch zwischen Gutachterin und Klient (Exploration) durchgeführt. Themeninhalt ist neben dem psychologischen Entwicklungsstand auch die soziale Vorgeschichte (Sozialanamnese), z.B. Zugang zu und Umgang mit Schusswaffen, Umgang mit Normen und Werten.
Vor der Begutachtung müssen ausgefüllte Fragebögen
- der Klienten,
- der behandelnden Ärzte,
- der Krankenkasse
- und der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde
vorliegen. Eineinhalb bis zwei Wochen nach der Begutachtung wird das erstellte Gutachten ausschließlich an den Klienten versandt.
Kosten
Notwendige Unterlagen
Für die fachpsychologische Untersuchung werden benötigt:
- Vom Klienten unterschriebene Einverständniserklärungen zum Einholen von Informationen
- der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde
- des behandelnden Arzt aus der Krankenakte
- der Krankenkasse
- biografische Daten des Klienten (fünfseitiger Datenbogen)
- Daten der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (zweiseitiger Erhebungsbogen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung, zum bisheriger Waffenbesitz und zu Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis)
- Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen)
- Daten des behandelnden Hausarzt über relevante Vorerkrankungen des Klienten (vierseitiger Fragebogen)
- Quittung des BürgerServices der Kreisverwaltung über die Einzahlung der Gebühr von 200 EUR.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 2 und 3 Waffengesetz: Persönliche Eignung
- § 4 Abs. 4 AWaffV: Innerhalb der letzten fünf Jahre darf zwischen dem Gutachter und dem Klienten kein Behandlungsverhältnis bestehen oder bestanden haben.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Karola Born
Telefon: 02921 / 30-2152
Telefax: 02921 / 30-2633
E-Mail: karola.born@kreis-soest.de

