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Kfz-Zulassung - Technische Änderungen

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen und wollen/müssen diese Änderungen auch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Notwendige Unterlagen

Für eine Eintragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
  • den Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers,  die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder eine Herstellerbescheinigung zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe
  • ändert sich die Fahrzeugklasse (z.B. PKW > LKW), ist eine neue eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) vorzulegen
  • ändert sich die Steuerart (z.B.steuerfrei > steuerpflichtig), ist das Kennzeichenschild mitzubringen

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Technische Änderungen - Zulassungsstelle Soest
  • Zentrale Kfz-Info Soest
    Telefon: 02921 / 30-2794
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: zulassungsstelle-soest@kreis-soest.de


Technische Änderungen - Zulassungsstelle Lippstadt
Technische Änderungen - BürgerService
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