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Kfz-Zulassung - Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Sie wollen für ein Fahrzeug, dessen Erstzulassungsdatum länger als 30 Jahre zurück liegt, ein Oldtimerkennzeichen beantragen.

Dies hat dann zur Folge, dass für dieses Fahrzeug zukünftig lediglich 46,02 EUR (Krad), bzw. 191,73 EUR (übrige Fahrzeuge) jährliche Kraftfahrzeugsteuer anfällt.

Notwendige Unterlagen

Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • den Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ein Oldtimer-Gutachten gem. § 23 StVZO einer technischen Prüfstelle 
  • die gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) 
  • die Kennzeichenschilder

Wollen Sie gleichzeitig eine Zulassung, Wiederzulassung auf denselben Halter, Umschreibung etc. des Fahrzeugs beantragen, so sind die dafür zusätzlich benötigten Unterlagen den entsprechenden Leistungen zu entnehmen.

Bitte beachten Sie:

Wollen Sie ein Rotes Kennzeichen für Oldtimer beantragen?

Dann nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu einer der angegebenen Zulassungsstellen auf, die wichtigen Erläuterungen zu diesem Themenkomplex erhalten Sie dort.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) - Zulassungsstelle Soest
  • Zentrale Kfz-Info Soest
    Telefon: 02921 / 30-2794
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: zulassungsstelle-soest@kreis-soest.de


Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) - Zulassungsstelle Lippstadt
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