Amtsärztlicher Dienst
Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörde. Auftraggeber dieser Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen, Gerichte und vergleichbare Einrichtungen.
Der Amtsärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Soest haben.
Es werden unter anderem folgende Begutachtungen durchgeführt:
- Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen, Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Fragestellungen rund um die Beihilfe
- Sozialmedizinische Begutachtungen bei medizinischen Fragestellungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches, wie Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Nach Auflösung der Versorgungsverwaltung werden seit dem 1.1.2008 Stellungnahmen/Gutachten nach Schwerbehindertenrecht durchgeführt.
- Ordnungsbehördliche Begutachtungen mit gesundheitlichen Fragen zum Asylverfahren
- Gerichtsärztliche Begutachtungen bei Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Adoptionen, Blutentnahmen für Gerichte
- Begutachtungen zur Leichenschau, z.B. vor Feuerbestattung oder Auslandsüberführung, um Anhaltspunkte eines nicht natürlichen Todes auszuschließen
Auftraggeber
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.
Eine Ausnahme sind z.B. Bescheinigungen über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, oder Bescheinigungen über Erkrankungen für die Familienkasse. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Eine weitere Ausnahme stellen die Zeugnisse zur Prüfungsfähigkeit dar. In solch einem Fall kann man sich mit den Prüfungsunterlagen ebenfalls direkt an das Gesundheitsamt wenden. Wichtig ist, dass man sich direkt am Prüfungstag in haus- oder fachärztliche Behandlung begibt und von dort ein ärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.
Untersuchung
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die Krankenvorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen, z. B. durch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte oder durch sozialmedizinische Vorbegutachtungen, werden ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen (z.B. Laboruntersuchungen, EKG oder durch andere Fachärzte) können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung nach entsprechender Schweigepflichtentbindung (siehe unten) ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Kosten
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde ( falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt )
- für die Beantwortung der Fragestellung relevante Unterlagen (Arzt- oder Krankenhausberichte, EKG, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. )
- ausgefüllter Fragebogen »Gesundheitliche Vorgeschichte« (siehe unten)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Dr.
Frank Renken
Telefon: 02921 30-2131
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: frank.renken@kreis-soest.de
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Herr
Dr.
Emanuel Salibassoglu
Telefon: 02921 30-2127
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: emanuel.salibassoglu@kreis-soest.de
-
Frau
Dr.
Maria Anna Waider
Telefon: 02921 30-2135
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: MariaAnna.Waider@kreis-soest.de
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Frau
Tanja Laser
Telefon: 02921 30-2128
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: tanja.laser@kreis-soest.de
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Frau
Brigitte Schmidt
Telefon: 02921 30-2136
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: brigitte.schmidt@kreis-soest.de
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Herr
Dr.
Ansgar Brockmann
Telefon: 02921 30-3561
Telefax: 02921 30-3590
E-Mail: ansgar.brockmann@kreis-soest.de
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Frau
Gabriele Renner
Telefon: 02921 30-3560
Telefax: 02921 30-3590
E-Mail: gabriele.renner@kreis-soest.de
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Frau
Dr.
Karin Buddemeier
Telefon: 02921 30-3594
Telefax: 02921 30-3457
E-Mail: karin.buddemeier@kreis-soest.de
-
Frau
Barbara Imnitzer
Telefon: 02921 30-2741
Telefax: 02921 30-3457
E-Mail: barbara.imnitzer@kreis-soest.de
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Frau
Annegret Jordan
Telefon: 02921 30-3592
Telefax: 02921 30-3457
E-Mail: annegret.jordan@kreis-soest.de
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Frau
Hannelore Hoier
Telefon: 02921 30-3593
Telefax: 02921 30-3457
E-Mail: hannelore.hoier@kreis-soest.de



