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Kfz-Zulassung - Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland ausführen. Hierzu beantragen Sie eine Ausfuhrzulassung. Dies ist schon deswegen anzuraten, um nach der Ausfuhr des Fahrzeugs keine Probleme hinsichtlich der Außerbetriebsetzung wegen evtl. fehlender Unterlagen zu bekommen.

Achtung: Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.

Notwendige Unterlagen

Für die Ausfuhrzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. die Abmeldebescheinigung oder den Fahrzeugschein
  • eine spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) 
  • einen gültigen originalen Personalausweis oder Reisepass
  • eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des Antragstellers, wenn dieser nicht persönlich erscheint

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Elektronische Versicherungsbestätigung      [pdf, 354,31 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Ausfuhrkennzeichen - Zulassungsstelle Soest
Ausfuhrkennzeichen - Zulassungsstelle Lippstadt
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