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Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit

Beim Abbruch von baulichen Anlagen fallen Bauschutt und Recyclingmaterial (RCL) in großen Mengen an. Diese können bei ordnungsgemäßem Einsatz wiederverwendet werden, wodurch weniger Abfall anfällt und natürliche Gesteinsvorkommen geschont werden. Die Gefahr bei der Wiederverwendung: Die Materialien können Schadstoffe enthalten, die Boden und Grundwasser beeinträchtigen. Aus diesem Grunde schreibt der Gesetzgeber bei der Verwertung eine behördliche Vorprüfung vor.

Sortierter Bauschutt und Recyclingmaterial

Beim Abbruch von Gebäuden und sonstigen Bauwerken muss darauf geachtet werden, dass unerwünschte Stoffe (Isoliermaterial, Kabel, ölverunreinigte Fußböden etc.) von den mineralischen Baustoffen getrennt werden. Dieser sortierte Bauschutt wird in der Regel in sogenannten Brecheranlagen zu Recyclingmaterial verarbeitet.

Um sicher zu stellen, dass von sortiertem Bauschutt und Recyclingmaterial keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, wird das Material im Labor untersucht. Auf die Untersuchung kann verzichtet werden, wenn sich der Lieferant von RCL einer anerkannten regelmäßigen Güteüberwachung unterzieht und darüber ein aktueller Nachweis vorgelegt wird.

Wasserrechtliche Erlaubnis einholen

Planen Sie die Verwertung von mineralischen Stoffen, müssen Sie vorher bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest eine wasserrechtliche Erlaubnis einholen. Antragsvordrucke finden Sie am Ende dieser Seite. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

Die Untere Wasserbehörde prüft, ob die mineralischen Stoffe bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten und der Standort für die Verwertung geeignet ist. Recyclingbaustoff zur Wiederverwendung wird in „RCL I" und „RCL II" eingestuft. An die Wiederverwendung von „RCL II" werden höhere Anforderungen gestellt als an „RCL I". Weitere Ausschlussgründe können z.B. die Lage in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet oder die Nähe zu einem Gewässer sein.

Was passiert, wenn ich keine Erlaubnis habe?

Wer Bauschutt ohne Erlaubnis wiederverwendet, muss mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen. Außerdem kann der Ausbau des Materials verlangt werden.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Einbaufläche und beträgt mindestens 100 Euro.

 

Notwendige Unterlagen

  • Übersichtsplan
  • Lageplan mit Darstellung der Einbaufläche
  • Schnittzeichnung (bei Bedarf -z. B. Lärmschutzwall-)
  • Nachweis Güteüberwachung bzw. Ergebnis Einzelfalluntersuchung

Antrag und Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

 

Rechtsgrundlagen

Erlass „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWMEV) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) vom 9.  Dezember 2001.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Recycling (Antrag)      [pdf, 150,93 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Anröchte / Ense / Wickede
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Bad Sassendorf / Lippstadt
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Geseke / Erwitte
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Lippetal / Soest
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Möhnesee / Welver / Rüthen
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Warstein
Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeit in Werl
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