Kinder- und Jugendschutz
Prävention
Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes gehören:
In Kooperation mit verschiedenen Partnern, u.a. den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen, führen die Jugendarbeiter die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzgesetze aus. Insofern sind sie Ansprechpartner und Berater für Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Behörden, Institutionen und kommerzielle Anbieter.
- Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes
- Unterstützung der Erziehungsbeauftragten bei der Erziehung
- Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern u. Institutionen
- Durchführung von Maßnahmen im präventiven Bereich
In Kooperation mit verschiedenen Partnern, u.a. den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen, führen die Jugendarbeiter die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzgesetze aus. Insofern sind sie Ansprechpartner und Berater für Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Behörden, Institutionen und kommerzielle Anbieter.
Weitere Infos finden Sie hier:
www.ajs.nrw.de
Rechtsgrundlagen
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Kinder- und Jugendschutz in Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen
-
Herr
Ulf Pabst
Telefon: 02921 / 30-2580
Telefax: 02921 / 30-2397
E-Mail: ulf.pabst@kreis-soest.de
Kinder- und Jugendschutz in Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver
-
Herr
Michael Budde
Telefon: 02921 / 30-2017
Telefax: 02921 / 30-2397
E-Mail: michael.budde@kreis-soest.de
Kinder- und Jugendschutz in Ense, Werl und Wickede
-
Frau
Sigrid Schmidt
Telefon: 02921 / 30-3422
Telefax: 02921 / 30-3430
E-Mail: sigrid.schmidt@kreis-soest.de

