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Kinder- und Jugendschutz

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes gehören:

  • Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes
  • Unterstützung der Erziehungsbeauftragten bei der Erziehung
  • Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern u. Institutionen
  • Durchführung von Maßnahmen im präventiven Bereich



In Kooperation mit verschiedenen Partnern, u.a. den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen, führen die Jugendarbeiter die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzgesetze aus.

Insofern sind sie Ansprechpartner und Berater für Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Behörden, Institutionen und kommerzielle Anbieter.

Weitere Infos finden Sie hier:

www.ajs.nrw.de

www.jugendschutz.de

www.drogenwissen.de

Rechtsgrundlagen

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kinder- und Jugendschutz in Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen
  • Herr Ulf Pabst
    Telefon: 02921 / 30-2580
    Telefax: 02921 / 30-2397
    E-Mail: ulf.pabst@kreis-soest.de


Kinder- und Jugendschutz in Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver
  • Herr Michael Budde
    Telefon: 02921 / 30-2017
    Telefax: 02921 / 30-2397
    E-Mail: michael.budde@kreis-soest.de


Kinder- und Jugendschutz in Ense, Werl und Wickede
  • Frau Sigrid Schmidt
    Telefon: 02921 / 30-3422
    Telefax: 02921 / 30-3430
    E-Mail: sigrid.schmidt@kreis-soest.de


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