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Schießstätten

Wer eine Schießstätte betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Was ist eigentlich ein Schießstand?

Die Antwort ist ganz einfach: Ein Schießstand ist jeder Ort, der für das Schießen hergerichtet ist, also ein Ziel und einen festgelegten Standort des Schützen hat.

Dabei ist vollkommen gleich, wer den Schießstand betreibt oder mit welchen Waffen geschossen wird. Der Kleingartenverein, der zum Sommerfest eine Schießbude für Luftgewehre aufbaut, ist davon genauso betroffen, wie der Jagdverband, der eine Anlage für jagdlich genutzte Waffen errichtet.

Alle diese Schießstände sind genehmigungspflichtig und werden bei der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch geprüft. Es muss also jeder, der einen Schießstand errichten will, vorher eine entsprechende Genehmigung nach dem Waffengesetz beantragen. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle Aspekte geprüft, die für einen sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt zwischen 102,26 und 511,29 €.

Notwendige Unterlagen

Da für die verschiedenen Arten von Schießstätten unterschiedliche, teilweise sehr umfangreiche Genehmigungsverfahren vorgeschrieben sind, setzen Sie sich bitte mit den unten genannten Ansprechpartner/innen in Verbindung.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Schießstätten
  • Frau Daniela Holuscha
    Telefon: 02921 / 30-2010
    Telefax: 02921 / 30-2986
    E-Mail: daniela.holuscha@kreis-soest.de


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