Schießstätten
Was ist eigentlich ein Schießstand?
Die Antwort ist ganz einfach: Ein Schießstand ist jeder Ort, der für das Schießen hergerichtet ist, also ein Ziel und einen festgelegten Standort des Schützen hat.
Dabei ist vollkommen gleich, wer den Schießstand betreibt oder mit welchen Waffen geschossen wird. Der Kleingartenverein, der zum Sommerfest eine Schießbude für Luftgewehre aufbaut, ist davon genauso betroffen, wie der Jagdverband, der eine Anlage für jagdlich genutzte Waffen errichtet.
Alle diese Schießstände sind genehmigungspflichtig und werden bei der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch geprüft. Es muss also jeder, der einen Schießstand errichten will, vorher eine entsprechende Genehmigung nach dem Waffengesetz beantragen. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle Aspekte geprüft, die für einen sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind.
Kosten
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Daniela Holuscha
Telefon: 02921 / 30-2010
Telefax: 02921 / 30-2986
E-Mail: daniela.holuscha@kreis-soest.de

