Waffenhandels- und -herstellungserlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Schusswaffen oder Munition handeln wollen oder Schusswaffen oder Munition herstellen oder bearbeiten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Hier ist die Kreispolizeibehörde Soest zuständig, wenn sich die gewerbliche Hauptniederlassung Ihres Unternehmens im Kreis Soest befindet.
Waffenhandel:
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Schusswaffen oder Munition handeln wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Schusswaffen oder Munition beschränkt werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel ist, dass Sie
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzen und
- die erforderliche Fachkunde nachweisen.
Waffenherstellung:
Für die gewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Auch die nichtgewerbsmäßige Ausübung dieser Tätigkeiten ist erlaubnispflichtig.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Waffenherstellung ist, dass Sie
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzen und
- bei handwerksmäßiger Betriebsweise die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllen.
Den genauen Ablauf der jeweiligen Verfahren können Sie bei den unten genannten Ansprechpartner/innen erfragen.
Die Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wird. Aufnahme und Einstellung des Betriebs sind innerhalb von 2 Wochen bei der Kreispolizeibehörde Soest anzuzeigen.
Kosten
Notwendige Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Daniela Holuscha
Telefon: 02921 9100-1120
Telefax: 02921 9100-1199
E-Mail: daniela.holuscha@kreis-soest.de



