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Waffenschein

Sie benötigen einen Waffenschein, um Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit, d. h. außerhalb Ihrer Wohnung, Ihrer Geschäftsräume oder Ihres eigenen Grundstücks führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Der Waffenschein wird Ihnen von der Kreispolizeibehörde Soest erteilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Soest haben.

Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit einem PTB-Zeichen und Nummer im Kreis gekennzeichnet sind, benötigen Sie lediglich den "Kleinen Waffenschein".

Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins ist, dass Sie

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • die erforderliche Sachkunde,
  • ein Bedürfnis und
  • eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweisen.

Der Waffenschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt, er kann zweimal um höchstens je 3 Jahre verlängert werden.

Kosten

Erstausstellung: 40,90 Euro
Verlängerung oder sonstige Veränderung: 10,23 Euro

 

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Sachkundenachweis
  • Bedürfnisnachweis
  • Versicherungsnachweis

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Erlaubnis nach dem Waffengesetz (Antrag)      [pdf, 192,18 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Waffenschein
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