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Europäischer Feuerwaffenpass

Sie benötigen einen Europäischen Feuerwaffenpass für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen.

Sie möchten eine Jagdreise ins Ausland unternehmen, oder als Sportschütze an einem Wettkampf im Ausland teilnehmen?

In diesen und allen anderen Fällen, in denen Sie eine Waffe in oder durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Er wird Ihnen von der Kreispolizeibehörde Soest erteilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Soest haben

In den Europäischen Feuerwaffenpass können nur Waffen eingetragen werden, für die Ihnen bereits eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde. Er ist grundsätzlich 5, in bestimmten Fällen auch 7 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Staaten der EU vor der Einreise die Zustimmung der Behörden dieses Staates einzuholen und in den Feuerwaffenpass einzutragen ist. Sie sollten sich daher rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsver-tretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) über die dort geltenden Vorschriften erkundigen.

 

Kosten

Erstausstellung: 40,90 €
Änderung oder Verlängerung: 10,23 €

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe(n), die Sie ins Ausland mitnehmen möchten, eingetragen ist
  • 1 Passfoto

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Europäischer Feuerwaffenpass
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