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Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen von ihrem Dienstherrn Beihilfen, die einen Teil der entstandenen Kosten ausgleichen.

Die Beihilfenstelle der Kreisverwaltung Soest bearbeitet die Anträge auf Gewährung von Beihilfen für die Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Soest, für die Polizeibediensteten im Kreis Soest sowie für die Bediensteten und Pensionäre der Kreisverwaltung Soest.

Nähere Auskünfte zu Ihren Ansprüchen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beihilfenstelle.

Wichtige Informationen zur Kostendämpfungspauschale:

Seit Juli 2007 überschlagen sich die Meldungen zur Verfassungswidrigkeit der Kostendämpfungspauschale (KDP). Über die verschiedenen Urteile haben Sie sich sicher in der Presse informiert.

Mit Runderlass vom 24.09.2007 hat der Finanzminister das weitere Vorgehen geregelt.

Der Kreis Soest schließt sich dem Inhalt dieses Runderlasses an. Die entsprechenden Regelungen werden somit auch für die Beuhilfeberechtigten des Kreises Soest angewendet. 

Sollten Sie im Jahr 2006 keinen Beihilfeantrag gestellt haben, weil die Erstattungssumme unter der KDP lag, so sollten Sie unverzüglich einen Beihilfeantrag stellen. Wichtig: Bitte beachten Sie dabei die einjährige Verjährungsfrist. 

Hier nun der Text des Runderlasses.  

Wichtige Neuregelung ab dem 1. Juli 2007:

Sie können Ihrem Beihilfeantrag ab dem 1.7.2007 Kopien und Duplikate als Belege beifügen.

Diese neue Regelung gilt nicht:

  • für Belege von Kindern, wenn beide Elternteile bzw. mehrere Beihilfeberechtigte eine Beihilfe beantragen können.
  • im Todesfall eines bzw. einer Beihilfeberechtigten.

In diesen Fällen sind weiterhin zwingend die Originalbelege vorzulegen.

Beachten Sie bei Antragstellung immer [diese Informationen]. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter [diesem Link] der Bezirksregierung Arnsberg.

Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Rechnungsbelege (siehe Neuregelung oben)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Beihilfen - Buchstaben A-F
  • N.N.
    Telefon: 02921 / 30-2278
    Telefax: 02921 / 30-3494


Beihilfen - Buchstaben G-L
  • Frau Silke Ebbers
    Telefon: 02921 / 30-2277
    Telefax: 02921 / 30-3494
    E-Mail: silke.ebbers@kreis-soest.de


Beihilfen - Buchstaben M-Z
  • Frau Claudia Weirauch
    Telefon: 02921 / 30-2648
    Telefax: 02921 / 30-3494
    E-Mail: claudia.weirauch@kreis-soest.de


Beihilfen Polizei - Buchstaben A-Z
  • Frau Silke Ebbers
    Telefon: 02921 / 30-2277
    Telefax: 02921 / 30-3494
    E-Mail: silke.ebbers@kreis-soest.de


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