Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen von ihrem Dienstherrn Beihilfen, die einen Teil der entstandenen Kosten ausgleichen. Der Kreis Soest hat auf Beschluss des Verwaltungsvorstandes die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen (kvw) mit Sitz in Münster abgegeben.

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Telefon- und Faxnummern des Kreises ab dem 1. Dezember 2011 nicht mehr erreichbar sind!

So erreichen Sie die kvw:

Kommunalen Versorgungskassen Westfalen Lippe
-kvw-Beihilfekasse-
Postfach 8209
48044 Münster

Telefon 0251 591-6749 (Zentrale)
Weitere Informationen und Antragvordrucke finden Sie auf der Website der kvw.

Bitte halten Sie bei einer Kontaktaufnahme mit der kvw Ihre Kassenmitgliedsnummer (KM-Nummer) und Ihre Beihilfenummer bereit.

  • KM-Nummer für Bedienstete und Pensionäre der Kreisverwaltung: 353.
  • KM-Nummer für Landesbedienstete Lehrerinnen und Lehrer: 5295034.
  • KM-Nummer für Landesbedienstete Polizistinnen und Polizisten: 5295035.

Ihre Beihilfenummer erhalten Sie mit Ihrem ersten Beihilfebescheid von der kvw.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Logo der Hellweg-Region