Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Landschaft. Die Kreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Gebiet flächendeckend Landschaftspläne zu erstellen. Anschließend werden die Landschaftspläne durch den Kreistag nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren als Satzung erlassen. Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, d.h. alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.
Die Satzungstexte der jeweiligen Landschaftpläne, alle Entwicklungs- und Festsetzungskarten sowie Karten über die Jagd- und Angelnutzung finden Sie im PDF-Format weiter unten unter Formulare, Infos usw. am Ende dieser Seite.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die genauen Abgrenzungen und sämtliche Festsetzungen der bestehenden Landschaftspläne - und darüber hinaus auch alle anderen festgesetzten geschützten Teile von Natur- und Landschaft (Natur- und Landschaftsschutzgebiete usw.) - online zu betrachten. Nutzen Sie dazu das Geografische Informationssystem (GIS) des Kreises Soest.
Öffentliche Auslegung Entwurf Landschaftsplan VI „Werl"
Der Landschaftsplan VI „Werl" befindet sich zurzeit in Aufstellung. Die öffentliche Ausle-gung nach § 27 c des Landschaftsgesetzes NW findet in der Zeit vom 11.04. bis 10.05.2011 statt. Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Sie haben die Möglichkeit die Planunterlagen im nachfolgenden PDF-Format einzusehen. Außerdem liegen die Planunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus bei der Kreisverwaltung Soest, Abteilung Umwelt, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz, Zim-mer 1.035 und der Stadtverwaltung Werl, in der Abteilung Stadtplanung, Straßen und Um-welt, 2. OG Anbau.
Planentwurf Landschaftsplan VI „Werl"
- Satzungstext (PDF, 1,5 MB)
- Entwicklungskarte - hohe Auflösung (PDF, 84 MB)
- Entwicklungskarte - niedrige Auflösung (PDF, 1,5 MB)
- Festsetzungskarte - hohe Auflösung (PDF, 19,2 MB)
- Festsetzungskarte - niedrige Auflösung (PDF, 2,1 MB)
- Karte der nachrichtlichen Darstellung - hohe Auflösung (PDF, 82 MB)
- Karte der nachrichtlichen Darstellung - niedrige Auflösung (PDF, 1,1 MB)
- Umweltbericht (PDF 0,9 MB)
Entwurfserabeitung Landschaftsplan IV „Welver“
Bis zum Ende des Jahres soll ein erster Entwurf des Landschaftsplans IV „Welver“ mit informeller Beteiligung verschiedener Interessengruppen erarbeitet werden. Ziel ist es, frühzeitig alle Bedenken auszuräumen. Erst dann werden offizielle Schritte im Verfahrenablauf eingeleitet (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung). Bei der Bearbeitung sind die folgenden Vorgaben der Landesplanung und Grundlagendaten zu Natur und Landschaft zu beachten:
Planungsgrundlagen:
Gebietsentwicklungsplan BR 1996 (PDF)
Biotopkataster NRW (PDF)
Biotopkataster NRW - Objekte (ZIP)
Biotopverbundsystem (PDF)
Hochwasserschutz (PDF)
Weiteres Informationsmaterial:
Verfahrensablauf (PDF)
Schutzgebiete bestehend (PDF)
Rechtsgrundlagen
- Landschaftsgesetz NW (LG NW)
- Landschaftsschutzverordnung Arnsberger Wald
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen im Kreis Soest
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Richtlinie zum Schutz der natürlichen Lebensräume (FFH-Richtlinie 92/43/EWG)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Ulrich Kowatz
Telefon: 02921 30-2237
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: ulrich.kowatz@kreis-soest.de
-
Frau
Hildegard Stahn
Telefon: 02921 30-2235
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: hildegard.stahn@kreis-soest.de
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Herr
Bastian Griesenbrock
Telefon: 02921 30-2242
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: bastian.griesenbrock@kreis-soest.de



