Ehrenamtliche Auszeichnung
1. Grundsatz
Um die Bedeutung des Ehrenamtes hervorzuheben und freiwilliges Engagement anzuerkennen, vergibt die Landrätin des Kreises Soest einen Preis an ehrenamtlich Tätige. Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte ehrenamtliche Aktivitäten der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden, um so das Interesse der Bevölkerung für freiwilligen Einsatz zu wecken. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest sollen angeregt werden, sich im Rahmen ihres Lebensbereiches freiwillig zu engagieren.
2. Auszuzeichnende
Der Preis wird an Einzelpersonen oder Organisationen vergeben, die auf Kreisebene, oder zumindest ortsübergreifend tätig sind.
Ausgezeichnet werden herausragende Aktivitäten in den Bereichen
- Soziales (Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Behinderte, Selbsthilfe)
- Tier- und Umweltschutz
- Sport
- Kultur und Musik
- Kirche
- Feuerwehr
- Ausländer
- Berufsstand (Innungen, Gewerkschaften)
- Sonstige
3. Form und Höhe des Preises
Der Ehrenamtspreis ist ein Schmuckstück, dass das in einen Karneol (roter Schmuckstein) eingravierte Kreiswappen enthält. Der Preis kann auch an mehrere Preisträger vergeben werden. Die Preisverleihung erfolgte erstmals im Jahr 2001 und wird nun jährlich im Rahmen eines Festaktes zum Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) durch die Landrätin durchgeführt.
4. Vorschlagsrecht
Vorschläge für zu prämierende Ideen und Projekte bzw. Personen können alle Einwohnerinnen und Einwohner, Gruppierungen und Organisationen des Kreises Soest machen. Selbstvorschläge und anonyme Vorschläge sind nicht zulässig.
5. Vorschlagsfrist
Die Vorschläge können bis zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Landrätin eingereicht werden. Die Vorschlagsfrist wird rechtzeitig über die Kreismedien bekannt geben.
6. Form der Vorschläge
Die Vorschläge sind schriftlich bei der Landrätin des Kreises Soest einzureichen. Sie sind ausführlich zu begründen und müssen Angaben über die zur prämierende Person/ Gruppierung und eine genaue Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten.
7. Jury
Über die Verleihung des Ehrenamtspreises entscheidet eine Jury. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Die Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Landrätin
- Kreisredakteur des Patrioten
- Kreisredakteur des Soester Anzeigers
- Kreisredakteur der Westfalen Post
- Chefredakteurin des Hellweg Radios
Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Verwaltung übernimmt die Schriftführung.
8. Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Mirko Hein
Telefon: 02921 30-2019
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: mirko.hein@kreis-soest.de
-



