Beistandschaft, Beurkundung, Beratung
Jugendamt, Kinder, Unterhalt
Die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Soest bietet kostenlos Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft mit dem Ziel, den Unterhalt eines Kindes zu regeln oder die Vaterschaft zu klären sowie das Vornehmen von Beurkundungen.
Sind oder werden Sie allein erziehende Mutter oder allein erziehender Vater?
Wir beraten Sie:
- über Ihre Unterhaltsansprüche vor und nach der Entbindung
- über umfangreiche Hilfen - auch von anderen Stellen- vor und nach der Geburt Ihres Kindes
- über Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
- über die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes (Ihrer Kinder)
- über die Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge
- welche Vorsorgemaßnahmen Sie als Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge treffen können für den Fall, dass ihnen etwas zustößt
- über Ihre Unterhaltsansprüche als junger Volljähriger
Wir unterstützen Sie:
bei der Feststellung der Vaterschaft
- bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes (Ihrer Kinder)
- als junge/r Volljährige/r, wenn Sie Ihren eigenen Unterhaltsanspruch durchsetzen möchten
- als Beistand
Wir beurkunden für Sie:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmung der Mutter
- Mutterschaftsanerkenntnis
- Zustimmung des Ehemannes zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während bestehender Ehe von einem anderen Mann gezeugt wurde)
- Unterhaltsverpflichtung (auch während eines lfd. Scheidungsverfahrens)
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter vor Geburt des Kindes
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (diese ist ebenfalls vor Geburt des Kindes möglich)
Wir führen Beistandschaften:
Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Der Beistand wird dann zum Interessenvertreter des Kindes. Er klärt je nach Auftrag des Elternteils die Unterhaltsansprüche des Kindes beziehungsweise die Vaterschaft.
Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.
Kosten
Alle zuvor genannten Dienstleistungen erbringt die Abteilung Jugend und Familie kostenlos.
Notwendige Unterlagen
Damit Sie unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote ohne lange Wartezeiten entspannt in Anspruch nehmen können, empfehlen wir, vorab telefonisch einen Besuchstermin abzustimmen.
Zu Ihrem Besuch sollten Sie
- einen gültigen Personalausweis
- Abstammungsurkunden
- ggf. vorhandene Beurkundungen (Vaterschaft und Unterhalt)
- soweit vorhanden Gehaltsabrechnungen des anderen Elternteils
mitbringen.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Beistandschaft, Beurkundung, Beratung
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Herr
Heinz-Bernhard Kemper
Telefon: 02921 / 30-2067
Telefax: 02921 / 30-2397
E-Mail: bernhard.kemper@kreis-soest.de
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Frau
Nina Geisler
Telefon: 02921 / 30-2063
Telefax: 02921 / 30-3472
E-Mail: nina.geisler@kreis-soest.de
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Frau
Brigitte Luimes
Telefon: 02921 / 30-2064
Telefax: 02921 / 30-3472
E-Mail: brigitte.luimes@kreis-soest.de
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Frau
Beate Fricke
Telefon: 02921 / 30-2050
Telefax: 02921 / 30-3472
E-Mail: beate.fricke@kreis-soest.de
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Frau
Rita Hannack
Telefon: 02921 / 30-2066
Telefax: 02921 / 30-3472
E-Mail: rita.hannack@kreis-soest.de

