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Gleichstellung von Mann und Frau

Eine grundsätzliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Verwaltung bei der praktischen Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgebotes zu unterstützen sowie bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Abbau bestehender Benachteiligungen mitzuwirken. Dabei vertritt die Gleichstellungs-beauftragte sowohl die Interessen der Beschäftigten der Kreisverwaltung als auch der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema „Gleichstellung von Frau und Mann" haben, und natürlich immer, wenn Sie beraten oder unterstützt werden möchten, wenden Sie sich an

Petra Nagel
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3 . 59494 Soest
E-Mail: gleichstellung@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30-2273

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltung bei der praktischen Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Chancengleichheit der Geschlechter. Aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW ergibt sich ihre Mitwirkung an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, insbesondere an allen Personalauswahlverfahren. Sie ist dabei fachlich weisungsungebunden und arbeitet abteilungsübergreifend. Sie unterstützt die Verwaltung bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplans.

Als vertrauliche Ansprechpartnerin berät die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich alle Kolleginnen und Kollegen, also sowohl Frauen als auch Männer. Innerhalb der Verwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte auch Ansprechperson für alle Fragen aus den Themenbereichen „Familienfreundliches Unternehmen" und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie macht den Beschäftigten Betreuungsangebote wie z.B. das Eltern-Kind-Büro oder die Sommerferienbetreuung und führt Fortbildungen durch (z. B. „Individuelles Mentoring" oder „Vereinbarkeit von Familie und Beruf").

Darüber hinaus leitet die Gleichstellungsbeauftragte Arbeits- oder Projektgruppen wie z. B. die Kreiskooperationsrunde gegen Häusliche Gewalt oder die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragter im Kreis Soest. Sie nimmt an Kreistags- oder Ausschusssitzungen teil und prüft Vorlagen dieser Gremien. In den Sitzungen hat sie ein Rederecht.

Auf regionaler und überregionaler Ebene arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte mit den unterschiedlichsten Personen und Arbeitsgruppen zusammen und pflegt so südwestfalen- und landesweite Kontakte. Beispiele hierfür sind das Netzwerk Lokale Bündnisse für Familie im Kreis Soest, das "Netzwerk W", die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG) und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).

Gesetzesgrundlagen

Der Handlungsauftrag einer Gleichstellungsbeauftragten ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Konkretisiert werden diese Aufgaben dann in weiteren Gesetzen, und zwar in der Kreisordnung NRW und im Landesgleichstellungsgesetz NRW.

§ 3 Kreisordnung NRW:
„Gleichstellung von Frau und Mann
(1) Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Kreise, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises mit, die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben."

Ein Handlungsauftrag für alle gleichstellungsrelevanten Vorhaben organisatorischer und personeller Art innerhalb der Kreisverwaltung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Gleichstellungsbeauftragte

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